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OpenAI

Gültig ab: 1. Januar 2026

Diese Vereinbarung über OpenAI-Dienste gilt nur für die Nutzung der OpenAI-APIs, von ChatGPT Enterprise, ChatGPT Business, ChatGPT for Clinicians und anderen Diensten durch Kund:innen, die Unternehmen und Entwickler:innen sind, und gilt nicht für OpenAI-Dienste, die von Verbraucher:innen oder Einzelpersonen genutzt werden, sofern oben nicht anders angegeben.


Diese OpenAI-Dienstleistungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird zum Datum des Inkrafttretens zwischen der Organisation, die diesen Bedingungen zustimmt („Kund:in“), und der nachstehend definierten OpenAI-Vertragspartei („OpenAI“) geschlossen. In dieser Vereinbarung werden OpenAI und der:die Kund:in jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Großgeschriebene Begriffe, die in der Vereinbarung nicht definiert sind, haben die im Bestellformular angegebene Bedeutung. Der:die Kund:in erklärt, dass er:sie rechtlich in der Lage ist, diese Vereinbarung einzugehen, und, sofern er:sie die Vereinbarung für eine:n Rechtsträger:in eingeht, dass er:sie rechtlich befugt ist, diese:n Rechtsträger:in zu binden. Durch Anklicken von „Ich stimme zu“, durch Annahme des Bestellformulars oder durch Nutzung der Dienste stimmt der:die Kund:in dieser Vereinbarung zu.

1. Dienste.

  • 1.1. Leistungszeitraum. OpenAI erbringt dem:der Kund:in die Leistungen während des Leistungszeitraums. Der Leistungszeitraum wird im Bestellformular aufgeführt. Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, haben während eines Leistungszeitraums erworbene Erweiterungen der Leistungen eine anteilige Laufzeit, die gleichzeitig mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungszeitraum endet.
  • 1.2. Verlängerung. Verlängerungslaufzeiten, sofern vorhanden, und ob sich die Dienste automatisch verlängern, werden im jeweiligen Bestellformular aufgeführt. Eine Mitteilung über die Nichtverlängerung oder Reduzierung des Umfangs muss mindestens dreißig Tage vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit erfolgen. Wenn der:die Kund:in seine:ihre Lizenzanzahl, Menge oder Mindestverpflichtung reduziert, kann OpenAI Rabatte, die dem:der Kund:in auf Grundlage seines:ihres vorherigen Kaufs angeboten wurden, anpassen oder streichen.
  • 1.3. Autorisierte Käufer:innen.
    • a. Bereitstellung. Damit OpenAI die Dienste bereitstellen kann, muss die E-Mail-Adresse des:der ursprünglichen autorisierten Käufer:in im Bestellformular angegeben werden. Wenn die korrekten Angaben zu dem:der autorisierten Käufer:in nicht im Bestellformular enthalten sind, kann dies zu Verzögerungen führen.
    • b. Käufe. Die Dienste können so konfiguriert sein, dass autorisierte Käufer:innen zusätzliche Lizenzen, Mengen oder Volumina von Diensten erwerben können. Du bist dafür verantwortlich, die Einstellungen der Dienste zu verstehen, die zusätzliche Käufe ermöglichen. OpenAI stellt dir zusätzliche Lizenzen, Mengen oder Volumina von Diensten für den Rest der jeweils aktuellen Leistungslaufzeit auf Grundlage deines jeweils geltenden Preises in Rechnung, sofern im Bestellformular nichts anderes festgelegt ist.
  • 1.4. Verbundenes Unternehmen
    • a. Nutzung. OpenAI stellt die Dienste für bestimmte Einheiten über zugewiesene Workspaces und Organisations-IDs bereit. Verbundene Unternehmen des:der Kund:in dürfen die Dienste über das Konto des:der Kund:in nutzen, was bedeutet, dass die Nutzung durch den:die Kund:in und seine verbundenen Unternehmen im selben Workspace und unter derselben Organisations-ID erfolgt. Der:die Kund:in ist für alle Handlungen und Unterlassungen seiner:ihrer verbundenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auf die Dienste zugreifen, verantwortlich und haftet für diese.
    • b. Separate Käufe. Wenn der Erwerb und die Nutzung der Dienste durch verbundene Unternehmen des:der Kund:in unabhängig vom Erwerb und der Nutzung durch den:die Kund:in erfolgen sollen, muss das jeweilige verbundene Unternehmen ein separates Bestellformular unterzeichnen. OpenAI erstellt dann einen separaten Workspace und eine separate Organisations-ID für diesen verbundene Unternehmen und stellt die Dienste entsprechend bereit. Wenn verbundene Unternehmen des:der Kund:in im Rahmen dieser Vereinbarung Bestellformulare abschließen, sind sie an diese Vereinbarung gebunden. 
  • 1.5. Nutzungsbasierte Dienste. Wenn der:die Kund:in Dienste nutzungsabhängig erwirbt, erkennt der:die Kund:in an, dass OpenAI dem:der Kund:in die Gebühren für die Dienste auf Grundlage der von OpenAI berechneten Nutzung in Rechnung stellen wird.

2. Bereitstellung.

  • 2.1. Allgemein. Die Vereinbarung regelt den Zugriff des:der Kund:in auf die Dienste sowie deren Nutzung. Der:die Kund:in darf gemäß der Vereinbarung auf die Dienste zugreifen und diese nutzen.
  • 2.2. Verwendung. OpenAI gewährt dem:der Kund:in während der Laufzeit ein nicht ausschließliches Recht, auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen. Dies umfasst das Recht, die API von OpenAI zu nutzen, um die Dienste in Kundenanwendungen zu integrieren, und Kundenanwendungen Endnutzer:innen zur Verfügung zu stellen. 
  • 2.3. Änderungen. OpenAI kann die Dienste regelmäßig aktualisieren. Wenn eine Aktualisierung von OpenAI die Funktionalität der Dienste wesentlich reduziert, benachrichtigt OpenAI den:die Kund:in unter der E-Mail-Adresse des Kontos. Innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt dieser Mitteilung ist der:die Kund:in berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig Tagen zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für Aktualisierungen an Funktionen, die auf Beta- oder Evaluierungsbasis bereitgestellt werden.

3. Pflichten des:der Kund:in.

  • 3.1. Kundenkonto. Der:die Kund:in muss zutreffende und aktuelle Kontoinformationen bereitstellen. Der:die Kund:in wird Zugangsdaten für das Konto oder individuelle Anmeldedaten nicht für mehrere Nutzer:innen freigeben. Der:die Kund:in darf den Zugriff auf sein:ihr Konto oder auf ein Endnutzerkonto weder weiterverkaufen noch vermieten. Der:die Kund:in wird OpenAI unverzüglich benachrichtigen, wenn er:sie Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf das Konto oder die Dienste erlangt. 
  • 3.2. Endnutzer:innen. Endnutzerkonten dürfen ausschließlich einem:einer einzelnen Endnutzer:in bereitgestellt, für diese:n registriert und von diesem:dieser genutzt werden. Der:die Kund:in ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein:ihr Konto erfolgen, einschließlich der Aktivitäten von Endnutzer:innen mit einem Endnutzerkonto oder von Endnutzer:innen, die über eine Kundenanwendung auf die Dienste zugreifen. Der:die Kund:in wird von Endnutzer:innen alle Einwilligungen einholen und aufrechterhalten, die erforderlich sind, damit Administrator:innen die in der Vereinbarung beschriebenen Aktivitäten durchführen können und OpenAI die Dienste erbringen kann.
  • 3.3. Beschränkungen. Der:die Kund:in wird weder selbst Folgendes tun noch Endnutzer:innen Folgendes gestatten: (a) die Dienste oder Kundeninhalte in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze oder OpenAI-Richtlinien verstößt; (b) die Dienste oder Kundeninhalte in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt; (c) Minderjährigen die Nutzung von OpenAI-Diensten ohne Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten gestatten; (d) Reverse Engineering in Bezug auf irgendeinen Aspekt der Dienste oder der zur Bereitstellung der Dienste verwendeten Systeme vornehmen; (e) außer im Rahmen einer zulässigen Ausnahme Ausgaben verwenden, um Modelle künstlicher Intelligenz zu entwickeln, die mit den Produkten und Diensten von OpenAI konkurrieren; (f) Daten aus den Diensten extrahieren, außer soweit dies über die Dienste gestattet ist; (g) API-Schlüssel von einem Dritten, an einen Dritten oder mit einem Dritten kaufen, verkaufen oder übertragen; (h) die Dienste beeinträchtigen oder stören, einschließlich der Umgehung von Ratenlimits oder Beschränkungen oder der Umgehung von Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen für die Dienste; (i) Nutzungslimits verletzen oder umgehen oder die Dienste anderweitig so konfigurieren, dass Nutzungslimits vermieden werden. 
  • 3.4. Dienste Dritter. Dienste Dritter können über die Dienste verfügbar sein, deren Nutzung der:die Kund:in nach eigenem Ermessen wählen kann. Mit dem Zugriff auf einen Dienst Dritter stimmt der:die Kund:in den geltenden Bedingungen für Dienste Dritter zu. Der Zugriff des:der Kund:in auf Dienste Dritter bzw. deren Nutzung unterliegt dieser Vereinbarung und den jeweiligen Bedingungen für Dienste Dritter.

4. Kundeninhalte.

  • 4.1. Allgemein. Kund:in und Endnutzer:innen des:der Kund:in können Eingaben bereitstellen und Ausgaben erhalten. Im Verhältnis zwischen Kund:in und OpenAI gilt, soweit nach geltendem Recht zulässig, Folgendes: der:die Kund:in (a) behält sämtliche Eigentumsrechte an den Eingaben; und (b) ist Eigentümer:in sämtlicher Ausgaben. OpenAI überträgt dem:der Kund:in hiermit sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen von OpenAI, sofern vorhanden, an der Ausgabe.
  • 4.2. Verpflichtungen von OpenAI. OpenAI wird Kundeninhalte nur soweit verwenden, wie dies erforderlich ist, um dem:der Kund:in die Dienste bereitzustellen, geltendes Recht einzuhalten, die OpenAI-Richtlinien durchzusetzen und Missbrauch zu verhindern. OpenAI wird Kundeninhalte nicht zur Entwicklung oder Verbesserung der Dienste verwenden, es sei denn, der:die Kund:in stimmt einer solchen Nutzung ausdrücklich zu. 
  • 4.3. Pflichten des:der Kund:in. Der:die Kund:in ist für alle Eingaben verantwortlich und sichert zu und gewährleistet, dass er:sie über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, um Eingaben an die Dienste zu übermitteln. Der:die Kund:in ist allein verantwortlich für jede Nutzung der Ausgaben sowie dafür, die Richtigkeit und Angemessenheit der Ausgaben für den Anwendungsfall des:der Kund:in zu bewerten.
  • 4.4. Ähnlichkeit der Ausgabe. Aufgrund der Art der Dienste von OpenAI und künstlicher Intelligenz im Allgemeinen ist die Ausgabe möglicherweise nicht einzigartig, und andere Nutzer:innen können ähnliche Inhalte von den Diensten von OpenAI erhalten. Antworten, die von anderen Nutzer:innen angefordert und für diese generiert werden, gelten nicht als Ausgabe des:der Kund:in.

5. Sicherheit und Datenschutz.

  • 5.1. Sicherheitsmaßnahmen. OpenAI wird die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. OpenAI darf die Sicherheitsmaßnahmen gelegentlich aktualisieren. Wenn OpenAI die Sicherheitsmaßnahmen in einer Weise aktualisiert, die die administrativen, technischen oder physischen Sicherheitsmerkmale der Dienste insgesamt wesentlich mindert, ist der:die Kund:in berechtigt, die Vereinbarung und die zugehörigen Bestellformulare durch schriftliche Mitteilung an OpenAI innerhalb von fünf Geschäftstagen nach der Aktualisierung zu kündigen. 
  • 5.2. Audit-Berichte. OpenAI hat von einem:einer unabhängigen Prüfer:in durchgeführte Audits abgeschlossen, in denen die Konzeption und Wirksamkeit der Sicherheitsrichtlinien, -verfahren und -kontrollen von OpenAI für die Dienste bewertet wurden. Auf schriftliche Anfrage des:der Kund:in, jedoch höchstens einmal pro Jahr, stellt OpenAI dem:der Kund:on eine Kopie der aktuellsten Audit-Berichte zur Verfügung, die als vertrauliche Informationen von OpenAI gelten.
  • 5.3. Datenschutz. Wenn der:die Kund:in die Dienste zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt, werden OpenAI und der:die Kund:in die DPA einhalten, die durch diesen Verweis Bestandteil der Vereinbarung wird.
  • 5.4. HIPAA. Der:die Kund:in verpflichtet sich, die Dienste nicht zu nutzen, um geschützte Gesundheitsinformationen zu erstellen, zu empfangen, zu speichern, zu übermitteln oder anderweitig zu verarbeiten, es sei denn, er:die hat die Zusatzvereinbarung für das Gesundheitswesen unterzeichnet. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN SIND NICHT ALLE VON OPENAI ANGEBOTENEN DIENSTE FÜR DIE VERARBEITUNG GESCHÜTZTER GESUNDHEITSINFORMATIONEN KONZIPIERT. WENN DER:DIE KUND:IN EINEN DIENST NUTZT, DER NICHT FÜR DIE VERARBEITUNG GESCHÜTZTER GESUNDHEITSINFORMATIONEN KONZIPIERT IST, DARF DER:DIE KUND:IN DIE DIENSTE NICHT DAZU VERWENDEN, DIESE INFORMATIONEN ZU SPEICHERN, ZU ÜBERMITTELN ODER ZU VERARBEITEN.

6. Zahlung.

  • 6.1. Gebühren. Der:die Kund:in zahlt OpenAI oder dem:der Wiederverkäufer:in des:der Kund:in die anfallenden Gebühren in der Währung und gemäß den Zahlungsbedingungen, die im Bestellformular angegeben sind. Der:die Kund:in ermächtigt OpenAI bzw. den:die Wiederverkäufer:in des:der Kund:in, sofern zutreffend, dem:der Kund:in alle anfallenden Gebühren über die im Konto hinterlegte Zahlungsmethode zu berechnen. Gebühren sind nicht erstattungsfähig, außer soweit gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig ausdrücklich in der Vereinbarung gestattet. Wenn das Bestellformular des:der Kund:in eine Mindestverpflichtung enthält, ist der Betrag der Mindestverpflichtung nicht kündbar, außer soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder anderweitig in der Vereinbarung ausdrücklich gestattet wird.
  • 6.2. Zahlung. Der:die Kund:in bezahlt die Rechnungen von OpenAI entsprechend dem im Bestellformular festgelegten Zahlungsintervall. OpenAI kann die Dienste aussetzen oder beenden, wenn Gebühren überfällig sind. Der:die Kund:in stellt OpenAI vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktinformationen bereit. 
  • 6.3. Steuern. Gebühren verstehen sich zuzüglich Steuern, die OpenAI oder der:die Wiederverkäufer:in des:der Kund:in im Zusammenhang mit den Diensten gemäß geltendem Recht in Rechnung stellen wird. OpenAI oder der:die Wiederverkäufer:in des:der Kund:in wird den im Konto angegebenen Namen und die dort angegebene Adresse als Leistungsort für Steuerzwecke verwenden. Alle Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung sind vollständig zu zahlen, ohne jeglichen Abzug oder Einbehalt für Steuern, Abgaben, Zölle, Tarife oder sonstige Belastungen gleich welcher Art, die von einer staatlichen Behörde auferlegt werden. Ist ein solcher Abzug oder Einbehalt gesetzlich vorgeschrieben, muss der:die Kund:in die Zahlung an OpenAI oder an den:die Wiederverkäufer:in des:der Kund:in so erhöhen, dass der erhaltene Nettobetrag dem in Rechnung gestellten Betrag entspricht.
  • 6.4. Streitigkeiten. Um eine Rechnung zu beanstanden, muss der:die Kund:in: (a) innerhalb von dreißig Tagen ab dem Ausstellungsdatum der beanstandeten Rechnung Kontakt mit ar-enterprise@openai.com aufnehmen; und (b) alle unbestrittenen Beträge bezahlen. Auf überfällige, unbestrittene Beträge kann eine Finanzierungsgebühr in Höhe von 1,5 % des offenen Saldos pro Monat erhoben werden.
  • 6.5. Nutzungsguthaben. Der:die Kund:in muss die Dienste möglicherweise durch den Kauf von Nutzungsguthaben im Voraus bezahlen. Nutzungsguthaben unterliegen den Bedingungen für Nutzungsguthaben⁠.
  • 6.6. Korrekturen. Preisänderungen auf der Preisseite treten vierzehn Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. OpenAI ist berechtigt, Preisfehler oder Irrtümer auch nach Ausstellung einer Rechnung oder Eingang einer Zahlung zu korrigieren.

7. Vertraulichkeit.

  • 7.1. Nutzung und Geheimhaltung. Der:die Empfänger:in verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ausschließlich zu verwenden, um seine:ihre Rechte auszuüben und seine:ihre Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen; (b) angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu ergreifen; und (c) die vertraulichen Informationen nicht an Dritte offenzulegen, außer soweit dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet ist.
  • 7.2. Ausnahmen. Die Verpflichtungen gemäß Abschnitt 7.1 gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden des:der Empfänger:in allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) sich vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei bereits im Besitz des:der Empfänger:in befanden oder ihm:ihr bekannt waren; (c) dem:der Empfänger:in rechtmäßig und ohne Beschränkung durch einen Dritten offengelegt wurden; oder (d) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.
  • 7.3. Zulässige Offenlegung. Der:die Empfänger:in darf vertrauliche Informationen nur an seine:ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeitenden, Auftragnehmer:innen und Vertreter:innen offenlegen, die diese kennen müssen und die Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die mindestens ebenso restriktiv sind wie die in dieser Vereinbarung vorgesehenen. Der:die Empfänger:in haftet für jeden Verstoß gegen diesen Abschnitt 7 durch seine Mitarbeitenden, Auftragnehmer:innen und Vertreter:innen. Der:die Empfänger:in darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, sofern der:die Empfänger:in sich in angemessenem Umfang bemüht, die offenlegende Partei, soweit zulässig, vorab darüber zu benachrichtigen.
  • 7.4. Rechtsbehelfe. Der:die Empfänger:in erkennt an, dass eine Offenlegung vertraulicher Informationen unter Verstoß gegen diese Bedingungen einen erheblichen Schaden verursachen würde, für den Schadensersatz allein keinen ausreichenden Rechtsbehelf darstellt, und dass die offenlegende Partei daher im Falle einer solchen Offenlegung durch den:die Empfänger:in berechtigt ist, zusätzlich zu etwaigen sonstigen gesetzlichen Rechtsbehelfen angemessenen billigkeitsrechtlichen Rechtsschutz zu beantragen.

8. Aussetzung.

  • 8.1. Von Endnutzerkonten. Wenn ein:e Endnutzer:in: (a) gegen die Vereinbarung verstößt; oder (b) einen Sicherheitsnotfall verursacht oder verursachen wird, kann OpenAI den:die Kund:in auffordern, das betreffende Endnutzerkonto zu sperren oder zu kündigen. Wenn der:die Kund:in es versäumt, das Endnutzerkonto unverzüglich zu sperren oder zu kündigen, kann OpenAI dies tun.
  • 8.2. Von Diensten. OpenAI kann den Zugriff des:der Kund:in auf die Dienste beschränken oder aussetzen, wenn: (a) OpenAI gesetzlich dazu verpflichtet ist; (b) der:die Kund:in gegen die Vereinbarung oder die OpenAI-Richtlinien verstößt; oder (c) dies erforderlich ist, um einen Sicherheitsnotfall zu verhindern oder zu beenden. OpenAI wird angemessene Bemühungen unternehmen, den:die Kund:in zu benachrichtigen, bevor die Dienste gemäß dem vorstehenden Satz eingeschränkt oder ausgesetzt werden. OpenAI kann die Dienste jedoch ohne vorherige Benachrichtigung einschränken oder aussetzen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist. OpenAI wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um: (i) eine Einschränkung oder Aussetzung eng zu begrenzen, um den Sicherheitsnotfall zu verhindern oder zu beenden; und (ii) mit dem:der Kund:in zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu den Diensten unverzüglich wiederherzustellen, sobald OpenAI bestätigt hat, dass der:die Kund:in den die Aussetzung erfordernden Zustand behoben hat.

9. Rechte an geistigem Eigentum.

  • 9.1. Rechtsvorbehalt. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gewährt die Vereinbarung nicht: (a) OpenAI irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum an Kundeninhalten; oder (b) dem:der Kund:in irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum an den Diensten. Der:die Kund:in erhält lediglich ein beschränktes Recht zur Nutzung der Dienste; Eigentumsrechte werden dem:der Kund:in oder seinen:ihren Endnutzer:innen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht übertragen.
  • 9.2. Eingeschränkte Berechtigung. Der:die Kund:in räumt OpenAI lediglich die beschränkten Rechte ein, die für OpenAI vernünftigerweise erforderlich sind, um die Dienste bereitzustellen. Diese beschränkte Berechtigung erstreckt sich auch auf Subunternehmer:innen oder Unterauftragsverarbeiter:innen.
  • 9.3. Feedback. Wenn der:die Kund:in Feedback bereitstellt, räumt der:die Kund:in OpenAI das Recht ein, das Feedback ohne Einschränkung oder Vergütung zu nutzen und zu verwerten.

10. Keine Publicity.

  • Sofern nicht im jeweiligen Einzelfall eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung vorliegt, wird keine Partei: (i) den Namen oder das Logo der anderen Partei auf ihren Websites, in ihren Medien oder Marketingmaterialien verwenden; oder (ii) eine öffentliche Erklärung über ihre Beziehung zu der anderen Partei oder über diese Vereinbarung abgeben.

11. Laufzeit und Beendigung.

  • 11.1. Vertragslaufzeit. Die Vereinbarung bleibt während der Laufzeit in Kraft.
  • 11.2. Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, durch schriftliche Mitteilung beenden, wenn die andere Partei: (a) wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt; oder (b) ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird.
  • 11.3. Folgen der Beendigung. Wenn diese Vereinbarung endet: (a) erlöschen die von OpenAI dem:der Kund:in eingeräumten Rechte unverzüglich; und (b) OpenAI wird alle Kundeninhalte innerhalb von dreißig Tagen aus ihren Systemen löschen, es sei denn: (i) OpenAI ist gesetzlich verpflichtet, diese aufzubewahren; oder (ii) der:die Kund:in hat schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Beendigung oder ein Ablauf berührt keine Rechte oder Pflichten, einschließlich der Zahlung fälliger Beträge, die bis zum Datum der Kündigung aus dieser Vereinbarung entstanden sind. Darüber hinaus werden, außer im Fall einer Kündigung durch den:die Kund:in aus wichtigem Grund, bei Beendigung dieser Vereinbarung alle im Bestellformular festgelegten unbezahlten Mindestverpflichtungsbeträge sofort fällig. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf OpenAI missbräuchliche Kundeninhalte aufbewahren oder, falls der Zugriff des:der Kund:in auf die Dienste gemäß Abschnitt 8 ausgesetzt oder gemäß Abschnitt 11 beendet wird, Informationen im Zusammenhang mit missbräuchlichen Kundeninhalten weitergeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist, um die Dienste oder Dritte vor Schaden zu schützen.
  • 11.4. Fortbestand. Die folgenden Bestimmungen gelten über die Beendigung oder den Ablauf der Vereinbarung hinaus fort: 6.2 (Zahlung), 7 (Vertraulichkeit), 9 (Rechte an geistigem Eigentum), 11.3 (Auswirkungen der Beendigung), 11.4 (Fortgeltung), 12 (Gewährleistungen; Haftungsausschlüsse), 13 (Freistellung), 14 (Haftungsbeschränkung), 16 (Sonstiges). 

12. Gewährleistungen; Haftungsausschluss.

  • 12.1. Gewährleistungen. OpenAI gewährleistet, dass die Dienste während der Laufzeit bei Nutzung gemäß dieser Vereinbarung in allen wesentlichen Belangen der Dokumentation entsprechen.
  • 12.2. Haftungsausschluss. VORBEHALTLICH ZIFFER 12.1 WERDEN DIE DIENSTE „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GEBEN OPENAI UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER, AUSSER WIE IN DER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN, KEINE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, SEI SIE AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. OPENAI GIBT KEINE ZUSICHERUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR AB, DASS DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN ODER ERWARTUNGEN DES:DER KUND:IN ENTSPRECHEN, DASS KUNDENINHALTE KORREKT SIND, DASS MÄNGEL BEHOBEN WERDEN, ODER IN BEZUG AUF DIENSTE DRITTER. OPENAI IST NICHT VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR FÜR KUNDENINHALTE, DIENSTE DRITTER, INHALTE DRITTER ODER NICHT-OPENAI-DIENSTE (AUCH NICHT FÜR ETWAIGE VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, ÜBERTRAGUNGSFEHLER, SICHERHEITSPANNEN UND ANDERE PROBLEME, DIE DURCH DIESE VERURSACHT WERDEN).
  • 12.3. Beta-Dienste. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Vereinbarung gilt: (a) Der:die Kund:in kann nach eigenem Ermessen entscheiden, Beta-Dienste zu nutzen; (b) Beta-Dienste werden möglicherweise nicht unterstützt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden; (c) Beta-Dienste sind möglicherweise nicht so zuverlässig oder verfügbar wie die Dienste; (d) Beta-Dienste wurden nicht denselben Sicherheitsmaßnahmen und Audits unterzogen wie die Dienste; und (e) OPENAI ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT BETA-DIENSTEN ERGIBT – NUTZUNG AUF EIGENES RISIKO.

13. Schadloshaltung.

  • 13.1. Von OpenAI. OpenAI verpflichtet sich, den:die Kund:in von sämtlichen Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die an einen Dritten zu zahlen sind und aus einem Anspruch entstehen, in dem geltend gemacht wird, dass die Dienste ein Recht eines Dritten an geistigem Eigentum verletzen. Hiervon ausgeschlossen sind Ansprüche, soweit sie sich ergeben aus: (a) der Kombination von Diensten mit Produkten, Dienstleistungen oder Software, die nicht von OpenAI oder im Auftrag von OpenAI bereitgestellt wurden; (b) der Änderung von Diensten durch eine andere Partei als OpenAI; (c) Kundeninhalten; (d) Kundenanwendungen (sofern vorhanden und der Anspruch ohne die Kundenanwendung nicht entstanden wäre). Darüber hinaus ist die Freistellung gemäß den dienstspezifischen Bedingungen zum Wirksamkeitsdatum Bestandteil dieser Vereinbarung, unterliegt keiner Haftungsbegrenzung, und OpenAI darf den Schutz des:der Kund:in im Rahmen der Freistellung gemäß den dienstspezifischen Bedingungen nicht ohne schriftliche Zustimmung des:der Kund:in wesentlich einschränken.
  • 13.2. Durch den:die Kund:in. Der:die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, OpenAI sowie seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber von jeglichen Haftungen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die an einen Dritten zu zahlen sind und sich aus einem Anspruch im Zusammenhang mit Folgendem ergeben, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten: (a) der Nutzung der Dienste unter Verstoß gegen diese Vereinbarung; (b) Kundenanwendungen, sofern vorhanden; oder (c) Kundeninhalten.
  • 13.3. Abhilfemaßnahmen. Wenn OpenAI nach vernünftigem Ermessen davon ausgeht, dass die Dienste insgesamt oder ein Teil davon voraussichtlich Gegenstand eines Verletzungsanspruchs werden, wird OpenAI: (a) auf Kosten von OpenAI das Recht für den:die Kund:in einholen, die Dienste gemäß dieser Vereinbarung weiterhin zu nutzen; (b) den mutmaßlich rechtsverletzenden Dienst ersetzen oder ändern; oder (c) sofern (a) und (b) wirtschaftlich nicht praktikabel sind, kann OpenAI nach eigenem Ermessen diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an den:die Kund:in kündigen und alle im Voraus gezahlten Beträge für nicht genutzte Dienste erstatten. Der:die Kund:in wird unverzüglich allen angemessenen Anweisungen von OpenAI in Bezug auf das Vorstehende nachkommen, einschließlich etwaiger Anweisungen, den Dienst zu ersetzen, zu ändern oder dessen Nutzung einzustellen.
  • 13.4. Vorgehensweise. Eine freistellungbegehrende Partei wird die freistellende Partei schriftlich benachrichtigen, sobald sie von einem Anspruch Kenntnis erlangt, in angemessenem Umfang bei der Verteidigung gegen den Anspruch oder dessen Untersuchung mitwirken und der freistellenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs einschließlich der Auswahl des Rechtsbeistands gestatten, vorausgesetzt, dass die freistellungbegehrende Partei berechtigt ist, sich auf eigene Kosten an ihrer eigenen Verteidigung zu beteiligen. Die freistellende Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen verweigert werden darf, keinen Vergleich oder keine sonstige Einigung in Bezug auf einen Anspruch eingehen; hiervon ausgenommen ist, dass die freistellende Partei ohne Zustimmung einen Anspruch durch Vergleich beilegen darf, sofern dadurch der Anspruch ohne Haftung der anderen Partei, ohne Beeinträchtigung der Rechte der anderen Partei und ohne Verpflichtung der anderen Partei zur Abgabe eines Haftungsanerkenntnisses erledigt wird. DIE FREISTELLUNGSANSPRÜCHE SIND DER EINZIGE RECHTSBEHELF EINER PARTEI AUS DIESER VEREINBARUNG BEI EINER VERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER DURCH DIE ANDERE PARTEI.

14. Haftungsbeschränkung.

  • 14.1. Beschränkung der indirekten Haftung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, MIT AUSNAHME VON: (A) GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI; (B) EINEM VERSTOSS DES:DER KUND:IN GEGEN ABSCHNITT 3.3 (BESCHRÄNKUNGEN); (C) EINEM VERSTOSS VON OPENAI GEGEN ABSCHNITT 5.1 (SICHERHEITSMASSNAHMEN) ODER (D) EINEM VERSTOSS EINER DER PARTEIEN GEGEN ABSCHNITT 7 (VERTRAULICHKEIT), HAFTEN WEDER DER:DIE KUND:IN NOCH OPENAI ODER DIE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIZENZGEBER EINER DER PARTEIEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR INDIREKTE, STRAF-, NEBEN-, SONDER-, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, SELBST WENN DIE PARTEI WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN, DASS SOLCHE SCHÄDEN MÖGLICH WAREN, UND SELBST WENN EIN RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
  • 14.2. Beschränkung der Haftungshöhe. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, MIT AUSNAHME VON: (A) GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI, (B) FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI AUS DIESER VEREINBARUNG ODER (C) ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES:DER KUND:IN, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI AUS DER VEREINBARUNG NICHT DEN GESAMTBETRAG, DEN DER:DIE KUND:IN IN DEN ZWÖLF MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN OPENAI GEZAHLT HAT. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET EINES ETWAIGEN FEHLSCHLAGENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSBEHELFS.

15. Streitbeilegung.

  • 15.1. Verbindliches Schiedsverfahren. Der:die Kund:in und OpenAI vereinbaren, sämtliche Streitigkeiten, unabhängig davon, wann sie entstanden sind, selbst wenn dies vor dem Bestehen dieser Vereinbarung der Fall war, durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren beizulegen.
  • 15.2. Informelle Streitbeilegung. OpenAI möchte deine Bedenken verstehen und ausräumen, bevor formelle rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die Parteien vereinbaren, zu versuchen, Streitigkeiten informell beizulegen, bevor sie gegeneinander Klage erheben. Der:die Kund:in tut dies, indem er:sie das Formular zur informellen Streitbeilegung ausfüllt. OpenAI wird dich unter der E-Mail-Adresse deines Kontos benachrichtigen. Sollten die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von sechzig Tagen beilegen können, kann jede Partei ein Schiedsverfahren einleiten. Beide Parteien erklären sich ferner damit einverstanden, an einer individuellen Vergleichsverhandlung teilzunehmen, sofern eine der Parteien während dieses Zeitraums eine solche beantragt. Etwaige Verjährungsfristen werden während dieses informellen Beilegungsverfahrens gehemmt.
  • 15.3. Allgemein. Der:die Kunde und OpenAI vereinbaren, jegliche Streitigkeiten durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren beizulegen, sofern nachstehend nichts anderes festgelegt ist. Jede Partei ist berechtigt, ein verbindliches Schiedsverfahren über NAM einzuleiten oder, falls NAM nicht verfügbar ist, über ein von den Parteien ausgewähltes alternatives Schiedsforum. Die einleitende Partei trägt sämtliche Einreichungsgebühren für das Schiedsverfahren, und die Zahlung sonstiger Verwaltungs- und Schiedsrichterkosten richtet sich nach den Regeln des Anbieters des Schiedsverfahrens. Wenn festgestellt wird, dass die Klage unbegründet ist, ist die Partei, die die unbegründete Klage erhoben hat, verpflichtet, der anderen Partei alle Verwaltungs-, Anhörungs- und sonstigen Gebühren zu erstatten, die infolge des unbegründeten Klage entstanden sind.
  • 15.4. Vorgehensweise. Das Schiedsverfahren wird telefonisch, auf Grundlage schriftlicher Eingaben, per Videokonferenz oder persönlich in San Francisco, Kalifornien, oder an einem anderen einvernehmlich vereinbarten Ort durchgeführt. Das Schiedsverfahren wird von einem:einer Einzelschiedsrichter:in durch NAM gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verfahrensordnung durchgeführt. Alle Streitfragen sind von dem:der Schiedsrichter:in zu entscheiden, mit Ausnahme der Fälle, in denen ein kalifornisches Gericht befugt ist, Folgendes zu bestimmen: (a) ob eine Bestimmung dieses Abschnitts über das Schiedsverfahren abgetrennt werden sollte und welche Folgen diese Abtrennung hat; (b) ob die Parteien die Voraussetzungen für die Einleitung eines Schiedsverfahrens erfüllt haben; und (c) ob ein Anbieter von Schiedsdienstleistungen verfügbar ist, um das Schiedsverfahren durchzuführen. Die Höhe eines etwaigen Vergleichsangebots wird dem:der Schiedsrichter:in von keiner der Parteien offengelegt, bevor der:die Schiedsrichter:in einen etwaigen endgültigen Schiedsspruch erlassen hat.
  • 15.5. Ausnahmen. Nichts in dieser Vereinbarung erfordert die Schlichtung der folgenden Ansprüche: (a) individuelle Ansprüche, die vor einem Gericht für geringfügige Forderungen geltend gemacht werden; und (b) Unterlassungsansprüche oder sonstige billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe, um die unbefugte Nutzung oder den Missbrauch der Dienste oder die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu unterbinden.
  • 15.6. Keine Sammelklagen. Streitigkeiten müssen auf individueller Basis geltend gemacht werden und dürfen nicht als Kläger:in oder Mitglied einer Sammelklage, in einem vermeintlichen Gruppenverfahren oder in einem repräsentativen Verfahren geltend gemacht werden. Sammelschiedsverfahren, Sammelklagen, Private-Attorney-General-Klagen und die Zusammenlegung mit anderen Schiedsverfahren sind nicht zulässig. Falls eine Streitigkeit aus irgendeinem Grund vor Gericht statt im Schiedsverfahren verhandelt wird, verzichtet jede Partei wissentlich und unwiderruflich auf jegliches Recht auf eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht im Rahmen jeglicher Klage, jeglichen Verfahrens oder jeglicher Widerklage. Dies hindert keine der Parteien daran, sich an einem Sammelvergleich zur Beilegung von Ansprüchen zu beteiligen.
  • 15.7. Batch-Schiedsverfahren. Wenn fünfundzwanzig oder mehr Anspruchsteller:innen, die von demselben oder einem ähnlichen Rechtsbeistand vertreten werden, innerhalb von neunzig Tagen voneinander Anträge auf Schiedsverfahren einreichen, in denen im Wesentlichen ähnliche Streitigkeiten geltend gemacht werden, vereinbaren der:die Kund:in und OpenAI, dass NAM diese in Batches verwaltet, es sei denn, es gibt insgesamt oder nach der Bündelung weniger als fünfzig Anspruchsteller:innen, diese bilden dann einen einzigen Batch. NAM wird jeden Batch als ein einziges konsolidiertes Schiedsverfahren mit einem:einer Schiedsrichter:in, einem einzigen Satz von Schiedsgebühren und einer Anhörung verwalten, die per Videokonferenz oder an einem von dem:der Schiedsrichter:in für den jeweiligen Batch festgelegten Ort stattfindet. Falls ein Teil dieses Abschnitts in Bezug auf eine:n bestimmte:n Anspruchsteller:in oder Batch als unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird er abgetrennt und in Einzelverfahren schiedsgerichtlich entschieden.
  • 15.8. Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieses Abschnitts 15 als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der übrige Teil in Kraft, mit der Ausnahme, dass dieser Abschnitt 15 in seiner Gesamtheit nicht durchsetzbar ist, falls eine Feststellung der teilweisen Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit ein Sammel- oder Vertreter-Schiedsverfahren ermöglichen würde. Keine Bestimmung dieses Abschnitts gilt als Verzicht auf das Recht, das Recht auf einen öffentlichen Unterlassungsanspruch oder ein anderes nicht verzichtbares Recht geltend zu machen, oder als sonstige Beschränkung dieses Rechts, bis der Schiedsrichter über die Begründetheit dieses Anspruchs entschieden hat.

16. Sonstiges.

  • 16.1. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem:der Kund:in und OpenAI in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich. Diese Vereinbarung bezieht hiermit durch Bezugnahme die OpenAI-Richtlinien und die relevanten Bestellformulare ein. Der:die Kund:in erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche in einer von dem:der Kund:in an OpenAI gesendeten Bestellung enthaltenen Bedingungen auf diese Vereinbarung keine Anwendung finden und null und nichtig sind.
  • 16.2. Widersprüchliche Bestimmungen. Bei einem Widerspruch zwischen den Dokumenten, aus denen sich die Vereinbarung zusammensetzt, haben die Dokumente in der folgenden Reihenfolge Vorrang: (a) Bestellformular; (b) dienstspezifische Bedingungen; (c) Vereinbarung; und (d) OpenAI-Richtlinien.
  • 16.3. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den geltenden Gesetzen. Unbeschadet des Abschnitts 15 sind alle Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich am Gerichtsstand geltend zu machen.
  • 16.4. Salvatorische Klausel. Nicht durchsetzbare Bestimmungen werden so geändert, dass sie die Absicht der Parteien widerspiegeln, und zwar nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen; die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft.
  • 16.5. Mitteilungen. Mitteilungen müssen per E-Mail, per Einschreiben, Luftpost oder Expresskurier versendet werden und gelten bei Empfang als zugestellt. Mitteilungen an den:die Kund:in können auch an die E-Mail-Adresse des betreffenden Kontos gesendet werden und gelten mit dem Versand als zugestellt. Mitteilungen an OpenAI müssen an OpenAI Legal unter contract-notices@openai.com gesendet werden, mit Kopie an: (a) wenn es sich um OpenAI OpCo, LLC handelt, 1455 3rd Street, San Francisco, Kalifornien 94158, Vereinigte Staaten; oder (b) wenn es sich um OpenAI Ireland Ltd handelt, 1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Irland.
  • 16.6. Verzichtserklärung. Ein Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung eines späteren Verstoßes dar.
  • 16.7. Übertragung. Diese Vereinbarung darf nur gemäß diesem Abschnitt 16.7 (Übertragung) übertragen werden. OpenAI darf diese Vereinbarung ohne Benachrichtigung oder Zustimmung des:der Kund:in an ein verbundenes Unternehmen übertragen. Jede Partei darf diese Vereinbarung auf eine:n Rechtsnachfolger:in hinsichtlich im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder des Geschäftsbetriebs der jeweiligen Partei übertragen, vorausgesetzt, die übertragende Partei benachrichtigt die andere Partei mindestens dreißig Tage im Voraus schriftlich über die Übertragung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend.
  • 16.8. Kein Vertretungsverhältnis. OpenAI und Kund:in sind keine rechtlichen Partner oder Vertreter, sondern unabhängige Vertragspartner.
  • 16.9. Höhere Gewalt. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haften weder der:die Kund:in noch OpenAI für Ausfälle oder Verzögerungen, die sich aus Umständen ergeben, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des:der Kund:in oder von OpenAI liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf staatliche Maßnahmen oder terroristische Handlungen, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt, arbeitsbezogene Umstände oder Stromausfälle.
  • 16.10. Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine beabsichtigten Drittbegünstigten dieser Vereinbarung, und es ist die ausdrückliche Absicht des:der Kund:in und von OpenAI, dass nichts in dieser Vereinbarung ein Recht oder eine Anspruchsgrundlage, ob vertraglicher oder sonstiger Art, für oder im Namen eines Dritten entstehen lässt.
  • 16.11. Handelskontrollen. Der:die Kund:in ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine:ihre Nutzung der Dienste den geltenden Handelsvorschriften, einschließlich Sanktions- und Exportkontrollgesetzen, entspricht. Die Eingaben des:der Kund:in dürfen kein Material und keine Informationen enthalten, für deren Freigabe oder Export eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Der:die Kund:in darf die Dienste nicht in Ländern, gegen die ein US-Embargo verhängt wurde, oder zugunsten solcher Länder nutzen, und die Dienste nicht in solche Länder oder an Personen auf einer Liste eingeschränkter Parteien exportieren oder wiederausführen. Der:die Kund:in sichert zu und gewährleistet, dass weder der:die Kund:in noch die Endnutzer:innen sich in Ländern befinden, gegen die die USA ein Embargo verhängt haben, oder auf einer Liste eingeschränkter Parteien geführt werden, und dass der:die Kund:in die geltenden Exportkontrollgesetze einhalten wird, einschließlich aller „Know-your-Customer“-Anforderungen oder -Verpflichtungen, die für die Endnutzer:innen des:der Kund:in gelten.
  • 16.12. Geografische Beschränkungen der Nutzung. Der:die Kund:in und die Endnutzer:innen dürfen außerhalb der unterstützten Länder und Gebiete nicht auf die Dienste zugreifen oder Zugriff auf die Dienste anbieten. Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 16.12 kann zu einer Aussetzung der Dienste gemäß Abschnitt 8 führen.
  • 16.13. Aktualisierungen.
    • a. Allgemein OpenAI kann diese Vereinbarung oder die OpenAI-Richtlinien aktualisieren, indem OpenAI dem:der Kund:in eine angemessene Benachrichtigung zukommen lässt, unter anderem durch Veröffentlichung der Aktualisierung auf der Website von OpenAI. Wenn OpenAI nach alleinigem Ermessen feststellt, dass sich eine Aktualisierung wesentlich auf die Rechte oder Pflichten des:der Kund:in auswirkt, wird OpenAI den:die Kund:in mindestens dreißig Tage vor Inkrafttreten der Aktualisierung benachrichtigen, es sei denn, die Aktualisierung ist erforderlich, damit OpenAI geltendes Recht einhält; in diesem Fall wird OpenAI den:die Kund:in so frühzeitig benachrichtigen, wie dies vernünftigerweise möglich ist. Alle anderen Aktualisierungen treten am Datum in Kraft, an dem OpenAI die aktualisierte Vereinbarung oder OpenAI-Richtlinie veröffentlicht. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den:die Kund:in oder der fortgesetzte Zugriff des:der Kund:in auf die Dienste nach Inkrafttreten einer Aktualisierung gilt als Zustimmung zu dieser Aktualisierung. Wenn der:die Kund:in mit einer Aktualisierung nicht einverstanden ist, kann der:die Kund:in die Nutzung der Dienste einstellen oder diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 11 kündigen.
    • b. Ausnahmen. Mit Ausnahme einer Aktualisierung zur Einhaltung geltenden Rechts gelten Aktualisierungen dieser Vereinbarung oder der OpenAI-Richtlinien nicht für: (i) Streitigkeiten zwischen dem:der Kund:in und OpenAI, die vor der Aktualisierung entstanden sind; oder (ii) Bestellformulare, die von dem:der Kund:in und OpenAI unterzeichnet wurden (im Gegensatz zu einer automatisierten Bestellseite), bevor OpenAI den:die Kund:in über die Aktualisierung benachrichtigt hat. Soweit sich eine Aktualisierung jedoch auf einen Dienst oder eine Funktion bezieht, der bzw. die nach Unterzeichnung eines Bestellformulars eingeführt wurde, wird sie mit der ersten Nutzung des betreffenden Service durch den:die Kund:in wirksam.
  • 16.14. Rechte staatlicher Stellen. Diese Ziffer 16.14 gilt für staatliche Stellen. Für Stellen der US-Bundesregierung sind die Dienste „kommerzielle Computersoftware“ gemäß der Definition in 48 C.F.R. § 2.101 und 48 C.F.R. § 252.227-7014(a)(1) sowie gemäß der Verwendung dieses Begriffs in 48 C.F.R. §§ 12.212 und 227.7202, und zugehörige Dienste sind „kommerzielle Dienste“ gemäß der Definition in 48 C.F.R. § 2.101. Die Dienste und die Dokumentation: (a) werden Kund:innen, die staatliche Stellen sind, und Endnutzer:innen zur Nutzung durch die staatliche Stelle oder in deren Auftrag bereitgestellt; (b) unterliegen dieser Vereinbarung und werden nur mit den Rechten bereitgestellt, die allen anderen Kund:innen und Endnutzer:innen gewährt werden, außer soweit dies nach geltendem Recht in begrenztem Umfang untersagt ist.

17. Definitionen.


Missbräuchliche Kundeninhalte“ bezeichnet Eingaben oder Ausgaben, die gegen Abschnitt 3.3 verstoßen.

Konto“ bezeichnet ein Administratorkonto, das OpenAI dem:der Kund:in zum Zweck der Verwaltung der Dienste bereitstellt.

Administrator:in“ bezeichnet eine:n von dem:der Kund:in benannte:n Endnutzer:in mit Administratorrechten.

Konto-Konsole“ bezeichnet das von OpenAI dem:der Kund:in bereitgestellte Online-Tool zur Verwaltung der Dienste.

Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine der Parteien jede andere Person oder Rechtseinheit, die diese Partei direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler:innen kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder mit dieser Partei unter gemeinsamer Kontrolle steht.

API“ bezeichnet die Anwendungsprogrammierschnittstelle von OpenAI.

Prüfberichte“ bezeichnet die von Dritten erstellten Prüfberichte für die Dienste.

Autorisierte:r Käufer:in“ bezeichnet eine:n Mitarbeitende:n des:der Kund:in, der:die von dem:der Kund:in benannt wurde, um als autorisierte:r Käufer:in der Dienste aufzutreten. Der:die Kund:in kann autorisierte Käufer:innen in einem Offline-Bestellformular oder in der Admin-Konsole benennen. Administrator:innen sind autorisierte Käufer:innen. Autorisierte Käufer:innen können von dem:der Kund:in regelmäßig in der Konto-Konsole aktualisiert werden.

Batch“ bezeichnet für die Zwecke von Abschnitt 15.7 eine Gruppe von bis zu 50 Anspruchsteller:innen.

Beta-Dienste“ bezeichnet Dienste oder Funktionen, die als Alpha, Beta, Preview, Early Access oder Evaluation gekennzeichnet sind bzw. mit Wörtern oder Formulierungen ähnlicher Bedeutung bezeichnet werden.

Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle geschäftlichen, technischen oder finanziellen Informationen, Materialien oder sonstigen Gegenstände, die von der offenlegenden Partei gegenüber dem:der Empfänger:in offengelegt werden und die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet sind; oder (b) von dem:der Empfänger:in unter den gegebenen Umständen bei vernünftiger Betrachtung als vertraulich verstanden werden sollten. Vertrauliche Informationen umfassen Kundeninhalte.

Klage“ bezeichnet ein von einem Dritten eingeleitetes Gerichtsverfahren.

Kundenanwendung“ bezeichnet Anwendungen, Produkte oder Dienste des:der Kund:in, die in eine OpenAI-API integriert sind.

Kundeninhalte“ bezeichnet die Eingabe und die Ausgabe.

Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die der anderen Partei gemäß dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen offenlegt.

Streitigkeit“ bezeichnet einen Anspruch einer Partei, der sich aus dieser Vereinbarung oder den Diensten ergibt oder damit in Zusammenhang steht.

Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation, die OpenAI dem:der Kund:in bereitstellt oder anderweitig öffentlich zugänglich macht.

DPA“ bezeichnet den Zusatz zur Datenverarbeitung von OpenAI unter: https://openai.com/policies/data-processing-addendum.

Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem diese Vereinbarung von den Parteien geschlossen wird, entweder durch Online-Annahme, durch Unterzeichnung eines auf die Vereinbarung Bezug nehmenden Bestellformulars oder durch Unterzeichnung der Vereinbarung selbst.

Endnutzer:in“ bezeichnet jede Partei, die: (a) über das Konto des:der Kund:in auf die Dienste zugreift; oder (b) Kundenanwendungen nutzt. Zu den Endnutzer:innen können Mitarbeitende, Berater:innen, Kund:innen, Beauftragte, Vertreter:innen, Studierende des:der Kund:in und seiner:ihrer verbundenen Unternehmen oder jede andere Person gehören, die von dem:der Kund:in autorisiert wurde, die Dienste über das Konto des:der Kund:in zu nutzen.

Endnutzerkonto“ bezeichnet ein Konto für eine:n Endnutzer:in unter dem Konto des:der Kund:in.

Feedback“ bedeutet jegliches Feedback, das du OpenAI bezüglich der Dienste gibst.

Gebühren“ bezeichnet alle Gebühren, die dem Konto des:der Kund:in gemäß einem Bestellformular belastet werden, oder, falls kein Bestellformular vorhanden ist, gemäß der Preisseite.

Anwendbares Recht“ bezeichnet: (a) für Kund:innen im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich das Recht Irlands; und (b) für alle anderen Kund:innen das Recht des Bundesstaates Kalifornien, unter Ausschluss der Kollisionsnormen oder -grundsätze Kaliforniens.

Staatliche Stelle“ bezeichnet jede Nation oder Regierung, jeden Staat, jede Gemeinde oder sonstige politische Untergliederung davon sowie jede Einrichtung, Körperschaft, Behörde, Kommission, Dienststelle, jedes Gremium, Amt oder Gericht, ob inländisch, ausländisch oder multinational, die bzw. das exekutive, legislative, judikative, regulatorische oder administrative Funktionen der Regierung oder im Zusammenhang mit der Regierung ausübt, sowie jede:n Beschäftigte:n oder Amtsträger:in derselben.

Zusatzvereinbarung für das Gesundheitswesen“ bezeichnet die von OpenAI dem:der Kund:in bereitgestellte OpenAI-Zusatzvereinbarung für das Gesundheitswesen und das Business Associate Agreement.

Formular zur informellen Streitbeilegung“ bezeichnet das Formular, das unter diesem Link zu finden ist.

Erstlaufzeit“ bezeichnet die anfängliche Laufzeit der Dienste, die am Startdatum beginnt und für die im Bestellformular angegebene Dauer fortbesteht.

Eingabe“ bezeichnet die Eingabe des:der Kund:in und der Endnutzer:innen des:der Kund:in in die Dienste.

IP-Rechte“ bezeichnet alle weltweit bestehenden eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Rechten an Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Designs, Datenbanken, Domainnamen sowie Urheberpersönlichkeitsrechten.

NAM“ steht für National Arbitration and Mediation.

OpenAI-Vertragspartei“ bezeichnet: (a) OpenAI OpCo, LLC, für Kund:innen außerhalb des EWR oder der Schweiz; (b) OpenAI Ireland Ltd. für Kund:innen im EWR oder in der Schweiz; oder (c) OpenAI Public Sector, LLC, sofern im Bestellformular angegeben.

OpenAI-Richtlinien“ bezeichnet die dienstspezifischen Bedingungen, die Richtlinie für gemeinsame Nutzung und Veröffentlichungen und die Nutzungsrichtlinien. Die für den:die Kund:in geltende Version der OpenAI-Richtlinien ist diejenige, die am spätesten der folgenden Wirksamkeitsdaten in Kraft ist: dem Wirksamkeitsdatum der Vereinbarung, des neuesten Bestellformulars des:der Kund:in oder der Verlängerung der Dienste. Wenn der:die Kund:in sich entscheidet, neue Dienste zu nutzen, die nach dem zuletzt genannten Wirksamkeitsdatum in den dienstspezifischen Bedingungen hinzugefügt wurden, gelten die zum Zeitpunkt dieser Nutzung durch den:die Kund:in geltenden OpenAI-Richtlinien.

Bestellformular“ bezeichnet: (a) beim Erwerb von OpenAI das von dem:der Kund:in und OpenAI unterzeichnete Bestelldokument oder die OpenAI-Webseite, die der:die Kund:in zum Erwerb der Dienste nutzt; oder (b) beim Erwerb von einem Vertriebspartner das von dem:der Kund:in und seinem:ihrem Vertriebspartner unterzeichnete Bestelldokument oder die Webseite des Vertriebspartners, die der:die Kund:in zum Erwerb der Dienste nutzt.

Ausgabe“ bezeichnet die Ausgabe der Dienste basierend auf der Eingabe.

Zulässige Ausnahme“ bezeichnet die Nutzung von Ausgabe durch den:die Kund:in zu folgenden Zwecken: (a) Entwicklung von Modellen der künstlichen Intelligenz, die in erster Linie dazu bestimmt sind, Daten zu kategorisieren, zu klassifizieren oder zu organisieren (z. B. Embeddings oder Klassifikatoren), sofern diese Modelle nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten kommerziell verfügbar gemacht werden; und (b) Feinabstimmung oder Anpassung von Modellen, die im Rahmen der Feinabstimmungs- oder sonstigen Diensten von OpenAI bereitgestellt werden, wie auf der Preisseite dargelegt.

Personenbezogene Daten“ sind gemäß der Definition in der DPA zu verstehen.

Geschützte Gesundheitsinformationen“ ist gemäß der HIPAA-Datenschutzregelung (45 C.F.R. Section 160.103) definiert.

Empfänger“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält.

Verlängerungslaufzeit“ bezeichnet eine Verlängerungslaufzeit für die Dienste im Anschluss an entweder die anfängliche Laufzeit oder eine vorherige Verlängerungslaufzeit. Beachte, dass bei Verlängerung ohne ein neues Bestellformular die Dauer dieser Verlängerungslaufzeit der Dauer der unmittelbar vorhergehenden Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit entspricht.

Liste eingeschränkter Parteien“ bezeichnet die Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Office of Foreign Assets Control („OFAC“) (auch bekannt als „SDN List“), die Denied Persons List und die Entity List des U.S. Bureau of Industry and Security („BIS“) sowie alle sonstigen anwendbaren Listen eingeschränkter Parteien, die von OFAC, BIS oder anderen Behörden mit vergleichbarer
Zuständigkeit, innerhalb oder außerhalb der USA, gegenwärtig oder zukünftig erlassen oder veröffentlicht werden.

Reverse Engineering“ bezeichnet das Rückassemblieren, Rückkompilieren, Dekompilieren, Übersetzen, das Durchführen von Modell-Extraktions- oder Diebstahlangriffen oder anderweitige Versuche, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Komponenten der Dienste, Algorithmen und Systeme der Dienste zu ermitteln (außer insoweit diese Beschränkungen gegen geltendes Recht verstoßen).

Sicherheitsnotfall“ bezeichnet die Nutzung der Dienste durch den:die Kund:in oder eine:n Endnutzer:in des:der Kund:in, die vernünftigerweise zu einem Sicherheitsrisiko, einem glaubhaften Schadensrisiko, einer Verletzung von Rechten Dritter oder einer Haftung gegenüber OpenAI, den Diensten oder einem Dritten führen könnte.

Sicherheitsmaßnahmen“ bezeichnet die Sicherheitsmaßnahmen, die unter folgender Adresse verfügbar sind: https://cdn.openai.com/osa/security-measures.pdf(wird in einem neuen Fenster geöffnet)

Dienst-Credits“ bezeichnet in Bezug auf die Dienste entweder von dem:der Kund:in erworbene Credits oder dem:der Kund:in von OpenAI bereitgestellte Aktions-Credits.

Dienst-Credit-Bedingungen“ bezeichnet die unter folgendem Link verfügbaren Bedingungen: https://openai.com/policies/service-credit-terms.

Dienste“ bezeichnet die Dienste von OpenAI für Unternehmen, Großunternehmen oder Entwickler:innen, die im Konto des:der Kund:in zum Kauf oder zur Nutzung bereitgestellt werden, zusammen mit jeglicher zugehöriger Software, jeglichen Tools, Entwicklerdiensten, Dokumentationen und Websites von OpenAI, jedoch unter Ausschluss jeglicher Drittanbieterdienste.

Dienstlaufzeit“ bezeichnet die Erstlaufzeit und alle Verlängerungslaufzeiten.

Dienstspezifische Bedingungen“ bezeichnet die für bestimmte Dienste spezifischen Bedingungen unter: https://openai.com/policies/service-terms.

Freistellung gemäß den dienstspezifischen Bedingungen“ bezeichnet die in den dienstspezifischen Bedingungen enthaltenen Freistellungen von OpenAI.

Richtlinie zur Weitergabe und Veröffentlichung“ bezeichnet die Bedingungen unter: https://openai.com/policies/sharing-publication-policy.

Startdatum“ bezeichnet das Datum, an dem eine Erstlaufzeit oder eine Verlängerungslaufzeit beginnt. Die Startdaten sind im Bestellformular aufgeführt. Beachte, dass wenn du ohne ein neues Bestellformular verlängerst, das Startdatum für diese Verlängerungslaufzeit auf Grundlage des ursprünglichen Startdatums berechnet wird.

Unterstützte Länder und Gebiete“ bezeichnet die Länder und Gebiete, für die OpenAI den Zugriff auf API-Dienste und unsere ChatGPT‑Dienste unterstützt. Diese Länder und Gebiete sind verfügbar unter: https://help.openai.com/articles/5347006-openai-api-supported-countries-and-territories(wird in einem neuen Fenster geöffnet) (für die API) oder https://help.openai.com/articles/7947663-chatgpt-supported-countries(wird in einem neuen Fenster geöffnet) (für ChatGPT), und können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung, die am Datum des Inkrafttretens beginnt und bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte andauert: (i) Ende der Laufzeit der Dienste; oder (ii) Beendigung der Vereinbarung wie hierin festgelegt.

Dienste Dritter“ bezeichnet Produkte, Dienste oder Inhalte, die von anderen Parteien als OpenAI über die Dienste angeboten werden.

Bedingungen für Dienste Dritter“ bezeichnet alle zusätzlichen Bedingungen, die für den Drittanbieterdienst gelten.

Nutzungslimits“ bezeichnet Endnutzer-, Messaging-, Token-, Durchsatzraten- oder sonstige Limits für die Nutzung der Dienste durch den:die Kund:in, wie im jeweiligen Bestellformular oder in der Dokumentation beschrieben.

Nutzungsrichtlinien“ bezeichnet die Nutzungsrichtlinien unter: https://openai.com/policies/usage-policies.

Gerichtsstand“ bezeichnet: (a) für Kund:innen im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich die Gerichte in Dublin, Irland; und (b) für alle anderen Kund:innen die Bundes- oder einzelstaatlichen Gerichte im San Francisco County, Kalifornien.