Vertrauliche Einreichung eines S-1-Entwurfs bei der SEC
Wir haben kürzlich vertraulich einen S-1-Entwurf eingereicht. Da wir davon ausgehen, dass die Einreichung ohnehin an die Öffentlichkeit gelangt, geben wir sie einfach selbst bekannt. Über den Zeitpunkt haben wir noch nicht entschieden; es kann eine Weile dauern, da manche Dinge, die wir vorhaben, als privates Unternehmen wahrscheinlich einfacher sind. Es ist jedoch eine komplexe Abwägung, und die Einreichung gibt uns die Möglichkeit, früher an die Börse zu gehen, falls sich das als beste Option erweist.
Diese Mitteilung erfolgt gemäß Rule 135 des Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Etwaige Angebote, Aufforderungen zur Abgabe von Kaufangeboten oder Verkäufe von Wertpapieren erfolgen gemäß den Registrierungsvorschriften des Securities Act.


